Am Rande des Duloh kann in Richtung Parkstraße gebaut werden. Der Rat hat den Bebauungsplan für den ersten Bauabschnitt Feldstraße Nord beschlossen.

„Grünes Licht“ für Baugebiet am Duloh

Rat beschließt Bebauungsplan, erweitert Vergnügungssteuer und verschiebt Millioneninvestitionen. Der Rat hat nicht nur den Bau des Hallenbades mit Sprungbereich und Wassergewöhnungsbecken beschlossen (wir berichteten), sondern auch „grünes Licht“ für das große Neubaugebiet Feldstraße Nord gegeben.

Mit dem Beschluss und der öffentlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtskräftig, so dass mit der Erschließung und dem Verkauf der Grundstücke durch einen privaten Investor begonnen werden kann. Der erste Bauabschnitt befindet sich zwischen der Parkstraße und Im Hölken und schließt die Lücke zwischen der vorhandenen Wohnbebauung und der Hochspannungsleitung am Duloh. Zu dieser Freileitung ist ein Mindestabstand von 16 Metern einzuhalten.

Zufahrt ins Baugebiet über die Parkstraße

Erschlossen wird das etwa 1,7 Hektar große Baugebiet durch eine bereits vorhandene Zufahrt an der Parkstraße zwischen den Häusern 69 und 71. Von dort aus führen Stichstraßen zu den Grundstücken. 22 Einfamilienhäuser sollen gebaut werden können, wobei die Grundstücke in der Regel zwischen 450 und 550 Quadratmeter groß sein sollen, im Einzelfall aber auch von 650 Quadratmetern.

Neben den üblichen Vorgaben zu Höhen, Satteldächern und überbaubaren Grundstücksflächen macht der Bebauungsplan auch Vorgaben zu Fassaden und Vorgärten. So sind nur Putz und Klinkerfassaden in hellbeige, hellgrau oder weiß erlaubt. Andere Materialien und Farbtöne sind bis zu 20 Prozent der Fassadenfläche zulässig. Die Vorgärten dürfen nicht als Steingärten gestaltet werden.

Auch Erotikmessen und Spielclubs müssen zahlen

Auch mit dem Vergnügen musste sich der Rat beschäftigen. Für Tanzveranstaltungen, Spielhallen und Spielapparate mussten gewerbsmäßige Veranstalter und Betreiber schon bislang Vergnügungssteuer bezahlen, jetzt sind auch einige andere Angebote steuerpflichtig. So bittet die Stadt bei Striptease-Vorführungen, Sex- und Erotikmessen, Spielclubs und Spielkasinos zur Kasse. Gab es bislang für Veranstaltungen eine Pauschalbesteuerung nach Fläche, wurde jetzt ein Steuersatz von 22 Prozent auf den Eintrittspreis festgelegt. Für Spielclubs und Spielkasinos erfolgt die Besteuerung nach dem Spielumsatz. Von der Vergnügungssteuer ausgenommen sind Familienfeiern, Betriebsfeiern und nicht gewerbsmäßige Veranstaltungen von Vereinen.

Fast zehn Millionen noch nicht ausgegeben

Fast zehn Millionen Euro an Investitionen musste der Rat auf das neue Jahr übertragen. Das Geld sollte eigentlich schon 2019 ausgegeben werden, musste aber aus unterschiedlichsten Gründen auf 2020 geschoben werden. So stehen noch 213.000 Euro für die Erneuerung der Fachräume am Gymnasium zur Verfügung. Rechnungen wie für die Möblierung des JuK konnten durch Lieferverzögerungen erst jetzt beglichen werden. Neuanschaffungen der Feuerwehr befinden sich erst in der Ausschreibung oder Vergabe. Die größten Summen sind 1,4 Millionen Euro für die Ihmerter Straße, mit deren Bau nicht wie ursprünglich geplant 2019 begonnen wurde, und 932.000 Euro für die Gigabitanbindung der Schulen, die erst 2020 und 2021 umgesetzt wird. Kritisch blickte Josef Muhs (GAH) auf den Ausgabenstau. „Über zehn Millionen an Ermächtigungsübertragungen habe ich noch nicht erlebt“, forderte er mehr Augenmaß bei den leistbaren Investitionen.

Mit der Freigabe des Haushalts durch den Märkischen Kreis kann die Stadt nun auch mit den neuen Investitionen beginnen, die eine Rekordhöhe von 17,2 Millionen Euro haben.

Bäderverluste weiter steuerlich anerkannt

Eine weitere gute Nachricht konnte Kämmerer Sven Frohwein dem Rat verkünden: Der Bundesfinanzhof hat das Revisionsverfahren am Europäischen Gerichtshof zum steuerlichen Querverbund eingestellt. Gerade für Hemer hätte ein Verbot dieser Steuerverrechnung mit den Stadtwerken erhebliche Folgen gehabt. Die Stadt hat nämlich erst zu Jahresbeginn ihre Bäder an die Stadtwerke übertragen, auch um den jährlichen Zuschussbedarf durch den Badneubau zu senken.

Für das neue Bad wird ein jährlicher Verlust von 653.000 Euro erwartet. Diese Bäderverluste sind als „Teil der Daseinsvorsorge auf kommunaler Ebene“ steuerlich anerkannt und können mit Gewinnen von Stadtwerken aus dem Bereich Strom, Gas, Wasser verrechnet werden. Das führt zu einer Teilsubventionierung der Kosten für den Betrieb des kommunalen Schwimmbades. Die Stadt profitiert von Steuervorteilen, die Verluste reduzieren allerdings die Gewinnausschüttung der Stadtwerke. So sieht der jetzt aus zwei Geschäftsbereichen bestehende Wirtschaftsplan der Stadtwerke für 2020 einen Gewinn bei der Energieversorgung von 1,6 Millionen vor, im neuen Bereich Bäder aber einen Verlust von 760.000 Euro (beide Schwimmbäder zusammen). Im städtischen Haushalt verbleiben aktuell nicht wie berichtet 240.000 Euro als Zuschussbedarf für das Hallenbad, sondern rund 460.000 Euro.

Quelle IKZ Ralf Engel

Am Rande des Duloh kann in Richtung Parkstraße gebaut werden. Der Rat hat den Bebauungsplan für den ersten Bauabschnitt Feldstraße Nord beschlossen.