Abschließende Bürgerbeteiligung für den geplanten Neubau auf dem Bollweg-Grundstück läuft bis zum 18. Juni. Das Genehmigungsverfahren für das Wohn- und Geschäftshaus auf dem ehemaligen Bollweg-Grundstück schreitet voran. Die Bebauung auf einem der letzten freien Innenstadtgrundstücke dürfte das Gesicht des Marktplatzes für die Zukunft verändern und prägen. Bis zum 18. Juni können Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen und Bedenken zu dem Planentwurf für das Grundstück am Neuen Markt vorbringen. Die öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung für das Grundstück des ehemaligen „Hauses Bollweg“ (Ecke Hauptstraße/An der Steinert) hat im Rathaus begonnen.
Altes Bollweg-Haus Anfang 2020 abgerissen
Seit den 80er Jahren hatte die Stadt auf der Fläche den Bau eines Rats- und Veranstaltungssaales mit weiteren Büros geplant, aber nie konkretisiert. Der derzeit gültige Bebauungsplan aus dem Jahr 1988 setzt für die betroffene Fläche ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Verwaltung – Kommunikationszentrum fest. „Diese Gemeinbedarfsfläche umfasst einen Bereich von ca. 1,1 Hektar und ist mittlerweile zumindest für das Plangebiet nicht mehr aktuell“, stellt die Verwaltung fest.
Der Investor des Innenstadtgrundstücks hatte das Haus Bollweg Anfang 2020 abgerissen und die Stadtverwaltung mit einer Entwurfsplanung für ein Wohn- und Geschäftshaus kontaktiert. Auf Grundlage dessen hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 1. Dezember die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung mit ersten Entwürfen fand im Dezember statt.
Geplant ist ein Wohn- und Geschäftshaus, das den Marktplatz einrahmen und durch Geschäftsflächen im Erdgeschoss attraktiver machen soll. Das Gebäude sieht im Erdgeschoss eine gewerbliche Nutzung durch Gastronomie sowie ein kleines Ladenlokal und eine Wohnnutzung ab dem ersten Obergeschoss vor.
Das kleine Ladenlokal soll als Gemeinschaftsraum für das Wohnen in den Obergeschossen genutzt werden. Die Wohnungen sollen dabei insbesondere den Anforderungen von Senioren gerecht werden. „Das Gebäude verfügt über drei Vollgeschosse mit Dachgeschoss und greift so die Gebäudehöhen und -nutzungen in der Umgebung auf. Das geplante Gebäude erzeugt klare Raumkanten zur Hauptstraße/Neuen Markt und zur Straße An der Steinert“, heißt es im Bebauungsplan.
Onlineangebote der Stadtverwaltung nutzen
Die Verwaltung kommt zu dem Schluss: „Der vorliegende Planentwurf bietet die Möglichkeit, dass der Neubau sich optimal in das Gefüge mit der Stadtbücherei einfügt und den Blick von Süden kommend auf diese freigibt. Die Gebäudestellung trägt zu einer weiteren Ausprägung der Platzsituation am ,Neuen Markt’ bei. Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen handelt es sich hier um eine ausgewogene, für diesen Standort sehr gut geeignete und den Zielen der Stadtentwicklung dienende städtebauliche Planung.“
In der Zeit vom 6. Mai bis zum 18. Juni einschließlich können interessierte Bürgerinnen und Bürger nun den finalen Entwurf zum Bebauungsplan mit seiner Begründung sowie den dazu gehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Der Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung bittet aufgrund der Corona-Maßnahmen darum, insbesondere das Onlineangebot der Stadtverwaltung in Anspruch zu nehmen und die Planunterlagen von der städtischen Homepage herunterzuladen (www.hemer.de/beteiligung).
Die Abgabe einer Stellungnahme per Online-Formular ist dort möglich. Bedenken oder Fragen können darüber hinaus per E-Mail (an k.staubach@), schriftlich (an Stadt Hemer, Hademareplatz 44, FD 4.1, 58675 Hemer) oder persönlich zur Niederschrift beim Fachdienst vorgebracht werden. hemer.de
Einsicht in die Planunterlagen kann während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Hemer, Hademareplatz 44, 7. Etage im Flur vor Zimmer 702 genommen werden. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist für ein persönliches Gespräch eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
Termine können telefonisch unter 02372/551-350 (Frau Staubach) oder -345 (Frau Wenzel) vereinbart werden.
Quelle: IKZ Hemer