Gerne würden wir mit Ihrer Hilfe die Unternehmen in unserer Region, für die die neuen Förderangebote relevant sein könnten, informieren. Besonders für den Mittelstand und unsere starken Familienunternehmen sind die neu geschaffenen Programme des Landes attraktiv. Damit Südwestfalen auch morgen noch so wettbewerbsfähig wie heute ist, müssen wir Themen wie Digitalisieren und Innovation aktiv anpacken. Wir würden uns freuen, wenn Sie die Informationen den entsprechenden Unternehmen vor Ort zukommen lassen würden bzw. weiterleiten.
Ab sofort öffnet das Wirtschafts- und Innovationsministerium wieder das Förderprogramm „Mittelstand.innovativ!“ für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) aller Branchen. Der „Innovationsassistent“ sowie „Innovations- und Digitalisierungsgutschein“ zeichnen sich durch ein unkompliziertes Antragsverfahren und die schnelle Bewilligung von Fördergeldern aus.
Der für die Dauer von 24 Monaten mit einem Zuschuss bis maximal 22.500 Euro pro Jahr geförderte „Innovationsassistent“ erfreut sich bei den KMU stetiger Beliebtheit. Bereits über 250 Unternehmen in Nordrhein-Westfalen war es bisher möglich, durch die Beschäftigung von Hochschulabsolventen einen Wissens- und Technologietransfer von Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die eigenen Betriebe herbeizuführen. Hierdurch ergeben sich stetig neue Impulse für innovative Produkte und Geschäftsideen.
Als weitere Förderlinien innerhalb von „Mittelstand.innovativ!“ bieten der „Innovationsgutschein“ sowie der erst im letzten Jahr neu aufgelegte „Digitalisierungsgutschein“ den Unternehmen die Möglichkeit, die eigenen Geschäftsmodelle zu analysieren und die bestehenden Entwicklungspotentiale auszuschöpfen. Insbesondere der Digitalisierungsgutschein geht dabei auf die aktuellen Bedarfe von KMU ein, digitale Lösungen beispielsweise beim Datenmanagement oder der Verbesserung der IT-Sicherheit verstärkt voranzutreiben.
Mit der jetzt erfolgten Zusammenführung der beiden Gutscheine zum „Innovations- und Digitalisierungsgutschein“ ist ein Zuschuss bis maximal 15.000 Euro pro Vorhaben möglich. Neben Hochschulen und Forschungseinrichtungen können nun auch ausgewählte Unternehmen (z.B. Ingenieurbüros, IT-Systemhäuser, Handwerksinstitute) in beiden Gutscheinvarianten für Innovationsdienstleistungen beauftragt werden.
Die aktuellen Förderkonditionen zu den Fördermaßnahmen „Innovationsassistent“ und „Innovations- und Digitalisierungsgutschein“ finden Sie unter: https://www.ptj.de/innovationsassistent und https://www.ptj.de/innovationsgutscheine.
Quelle:
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Robin Vorsmann
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Landtagsabgeordneter Marco Voge
Landtag Nordrhein-Westfalen